C1-Zertifikat für DJI MAVIC 3

DJI erteilt das weltweit erste C1-Drohnen-Zertifikat für die DJI Mavic 3

DJI, der weltweit führende Anbieter von zivilen Drohnen und kreativer Kameratechnologie, hat das weltweit erste C1 EU-Baumusterprüfzertifikat für Drohnen im Rahmen der neuen europäischen Drohnenverordnung erhalten.

Das C1-Zertifikat für die Mavic 3-Serie - das ein Update auf eine C1-konforme Firmware erfordert - bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich. Die Nutzer können in der neuen offenen Kategorie A1 fliegen und müssen nicht mehr die komplexe und kostspielige A2-Prüfung für die "Remote Piloting License"[1] ablegen. Sie haben mehr Freiheit, in Umgebungen zu fliegen, die ihnen ohne das C1-Zertifikat bisher verwehrt waren - es sei denn, sie erhalten nach einem zusätzlichen langwierigen Verwaltungsverfahren eine Sondergenehmigung.

Das C1-Zertifikat wurde von der offiziell anerkannten benannten Stelle des TÜV Rheinland ausgestellt und ist ein Beweis für die Entschlossenheit und harte Arbeit des DJI-Teams, die neue europäische Drohnenverordnung so früh wie möglich zu erfüllen. Es ist im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR, d.h. EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein) gültig und gilt für die gesamte Hardware und C1-aktualisierte Firmware der aktuellen DJI Mavic 3-Serie.

Die wichtigsten Unterschiede zwischen dem Fliegen der Mavic 3-Serie mit oder ohne C1-Zertifikat sind:

Einsatzgebiet

Betriebliche Beschränkungen

Kompetenz des Piloten

Mit C1-Zertifikat und C1-konformer Firmware (Fliegen in der offenen Kategorie A1 ab jetzt und nach dem 31. Dezember 2023)

  • Kein Überfliegen von unbeteiligten Personen (falls dies doch geschieht, sollte es auf ein Minimum reduziert werden)

  • Kein Überfliegen von Menschenansammlungen

  • Benutzerhandbuch lesen

  • Erlangung des A1/A3 "Proof of Competence"-Basisdrohnenzertifikats durch Ablegen einer offiziell anerkannten theoretischen Online-Prüfung ohne Beschränkung der Anzahl der Versuche vor dem Bestehen

Ohne C1-Zertifikat und ohne C1-konforme Firmware (Fliegen in der offenen Kategorie A2 bis 31. Dezember 2023; oder in der offenen Kategorie A3 nach dem 1. Januar 2024)

  • Kein Überfliegen unbeteiligter Personen

  • Einhaltung eines horizontalen Mindestabstands von 50 m zu Menschen bis zum 31. Dezember 2023

  • Nach dem 1. Januar 2024: Fliegen in Gebieten, die frei von Menschen und mindestens 150 Meter horizontal von Grundstücken entfernt sind

  • Benutzerhandbuch lesen

  • Erwerben Sie die A2 "Remote Piloting License", indem Sie eine offiziell anerkannte theoretische Online-Prüfung ablegen und die praktische Ausbildung selbst erklären. Bei Nichtbestehen muss sich der Kunde erneut zur Prüfung anmelden, was mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann.

Weitere Info:

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