DJI erteilt das weltweit erste C1-Drohnen-Zertifikat für die DJI Mavic 3
DJI, der weltweit führende Anbieter von zivilen Drohnen und kreativer Kameratechnologie, hat das weltweit erste C1 EU-Baumusterprüfzertifikat für Drohnen im Rahmen der neuen europäischen Drohnenverordnung erhalten.
Das C1-Zertifikat für die Mavic 3-Serie - das ein Update auf eine C1-konforme Firmware erfordert - bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich. Die Nutzer können in der neuen offenen Kategorie A1 fliegen und müssen nicht mehr die komplexe und kostspielige A2-Prüfung für die "Remote Piloting License"[1] ablegen. Sie haben mehr Freiheit, in Umgebungen zu fliegen, die ihnen ohne das C1-Zertifikat bisher verwehrt waren - es sei denn, sie erhalten nach einem zusätzlichen langwierigen Verwaltungsverfahren eine Sondergenehmigung.
Das C1-Zertifikat wurde von der offiziell anerkannten benannten Stelle des TÜV Rheinland ausgestellt und ist ein Beweis für die Entschlossenheit und harte Arbeit des DJI-Teams, die neue europäische Drohnenverordnung so früh wie möglich zu erfüllen. Es ist im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR, d.h. EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein) gültig und gilt für die gesamte Hardware und C1-aktualisierte Firmware der aktuellen DJI Mavic 3-Serie.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen dem Fliegen der Mavic 3-Serie mit oder ohne C1-Zertifikat sind:
Einsatzgebiet |
Betriebliche Beschränkungen |
Kompetenz des Piloten |
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Mit C1-Zertifikat und C1-konformer Firmware (Fliegen in der offenen Kategorie A1 ab jetzt und nach dem 31. Dezember 2023) |
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Ohne C1-Zertifikat und ohne C1-konforme Firmware (Fliegen in der offenen Kategorie A2 bis 31. Dezember 2023; oder in der offenen Kategorie A3 nach dem 1. Januar 2024) |
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