Ab dem 01.01.2023 tritt eine Änderung der Umsatzsteuer nach UstG §12 Abs. 3 in Kraft
Die Gesetzesänderung zur Umsatzsteuer regelt die Steuerbefreiung beim Kauf von Solaranlagen. Falls Du also über die Anschaffung einer Solanlage nachdenkst, könnte der Zeitpunkt um Geld zu sparen nicht besser sein!
Welche Anforderungen muss ich erfüllen?
Es gibt vom Gesetzgeber einige Voraussetzungen gemäß § 12 Abs. 3 UstG für den Kauf von Solaranlagen sowie dazugehörigen Komponenten und Batteriespeichern mit der Gewährleistung der Steuerbefreiung.
Die Anlage muss wohnungsnah sein oder auf öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.
Die Solaranlage darf 30 KW (Peak) nicht überschreiten.
Die Lieferung und Inbetriebnahme muss nach dem 01.01.2023 erfolgen.
Du musst selbst Betreiber der Solaranlage sein und darfst die Anlage oder Komponenten nicht für jemanden Dritten erwerben.
Du darfst keinen gewerblichen Handel oder Weiterverkauf mit den erworbenen Komponenten betreiben.
Du musst Deinen Wohnort in Deutschland haben und für Dich muss das deutsche UstG gelten.
Wo muss ich diese Anforderungen erfüllen?
Die Anwendung des Nullsteuersatzes setzt eine Installation der Solarmodule/Speicher/wesentlichen Komponenten auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, voraus.
Wohnung/Privatwohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung im Sinne dieser Vorschrift gelten daher auch Gebäude auf Freizeitgrundstücken und Gartenlauben in Kleingartensiedlungen.
Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.
Öffentliche und andere Gebäude, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, liegen vor, wenn das jeweilige Gebäude für Umsätze nach § 4 Nr. 11b, 14 bis 18, 20 bis 25, 27 und 29 oder § 12Container Abs. 2 Nr. 8 UStG oder für hoheitliche oder ideelle Tätigkeiten verwendet wird. können ebenfalls den für die Anwendung des Nullsteuersatzes erforderlichen Gebäudebegriff erfüllen, soweit die übrigen Voraussetzungen vorliegen (z. B. Schulcontainer, die für hoheitliche Tätigkeiten etwa zur Auslagerung von Schulklassen wegen Sanierungsarbeiten genutzt werden).
Was bedeutet in der Nähe?
In der Nähe der genannten Wohnungen/Gebäude befindet sich eine Photovoltaikanlage insbesondere, wenn sie auf dem Grundstück installiert ist, auf dem sich auch die betreffende Wohnung bzw. das betreffende begünstigte Gebäude befindet (z. B. Garage, Gartenschuppen, Zaun). Von einer Nähe ist daher auch auszugehen, wenn zwischen dem Grundstück und der Photovoltaikanlage ein räumlicher oder funktionaler Nutzungszusammenhang besteht (z. B. einheitlicher Gebäudekomplex oder einheitliches Areal).
Welche Produkte sind von der Steuer befreit?
Nach der geplanten Regelung in § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG (neu) ist die Lieferung von Solarmodulen unabhängig davon begünstigt, ob die Solarmodule Teil einer Werklieferung sind oder einzeln erworben werden. Erfasst sind somit auch sogenannte Balkonkraftwerke, also Solarmodule, die auf dem Balkon aufgestellt und meistens mit einer Steckdose verbunden werden. Mobile Solarmodule (z. B. für Campingzwecke) sind dagegen nicht erfasst.
Hinweis:
Sollten wir nach der Beauftragung und Bezahlung weitere Informationen oder Dokumente im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben benötigen, werden wir Dich darüber per e-Mail informieren. Sollten wir oder eine prüfende Instanz im Nachhinein feststellen, dass die Berechtigung für die MwSt.-Befreiung nach UST 2023 § 12 Abs. 3 USTG für PV für einen oder mehrere Artikel in dieser Bestellung nicht bestand, müssen wir den regulären Steuersatz von 19 % mit sofortiger Fälligkeit nachfordern.