Zivile Drohnen - Rechtliche Situation
Wir weisen darauf hin, dass für den Betrieb von Flugmodellen und Coptern gemäß LuftVG eine Haftpflichtversicherung erforderlich ist. Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf ! Vor kurzem sind neue Verordnungen verabschiedet worden, die das Fliegen mit Coptern und Flugmodellen außerhalb von zugelassenen Modellflugplätzen teilweise erheblich einschränken und unter bestimmten Voraussetzungen wird eine Sachkundenachweis erforderlich. Auch sind Modelle ab einem Gewicht von 250 g Kennzeichnung und Führerschein pflichtig.