EU Drohnenverordnung 2021
Die neue EU Drohnen-Verordnung FAQ
(Herausgeber: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastrukur)
Rechtliche Situation für Drohnen Piloten und Flugmodell Piloten
- Wichtige Hinweise
- Registrierungspflicht
- EU-Kompetenznachweis A1-A3
- EU-Fernpiloten-Zeugnis A2
- Drohnen Klassifizierung CE Kennzeichnung
- Versicherungspflicht für Drohnen
- GPS Verfügbarkeits
- Weiter Infos
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise:
Fliegen Sie Ihre Drohne, Multikopter oder Flugmodell immer so, dass Sie zu keinem Zeitpunkt Menschen oder Sachen gefährden.
Schließen Sie eine passende Versicherung ab.
Beachten Sie die Privatsphäre Ihrer Mitmenschen, wenn Sie mit einer Kamera unterwegs sind.
Beachten Sie das maximal zulässige Gewicht von 4 KG außerhalb zugelassener Modellflugplätze.
Ab sofort darf man bis zu 120 m hoch fliegen (Privat und Gewerblich).
Beachten Sie die je nach Fluggebiet möglichen Höhenbeschränkungen und Flugverbotszonen
Ab den 01.01.2021 brauchen Sie ab 250g einen EU-Kompetenznachweis.
Ab den 01.01.2021 ist eine Registrierung des Piloten Pflicht.
Benutzen Sie Ihren gesunden Menschenverstand.
Lesen Sie unbedingt die neue EU Drohnen-Verordnung durch.
Nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt mit uns auf und lassen sich beraten.
Registrierungspflich
Ferngesteuerte Drohnen, Multikopter, Modellhubschrauber und Flugmodelle unterliegen gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 ab dem 01.01.2021 der Registrierungspflicht. Dies betrifft Modelle mit einem Abfluggewicht ab 250 g oder mehr und Modelle, die unabhängig vom Gewicht eine eingebaute Kamera besitzen. Die Registrierung erfolgt online beim Luftfahrtbundesamt (LBA). Die dabei vom LBA vergebene eID-Nummer muss anschließend gut sichtbar am Modell angebracht werden. Über diese Nummer kann bei Bedarf der Eigentümer des Modells ausfindig gemacht werden.
EU-Kompetenznachweis A1-A3
Gemäß der Europäischen Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 benötigen Fernpiloten von Modellen mit erhöhtem Gefährdungspotential einen EU-Kompetenznachweis. Dieser Nachweis ist erforderlich, wenn die zu betreibenden Drohnen, Multikopter, Modellhubschrauber oder Flugmodelle eine Abflugmasse von 250 g oder mehr aufweisen und somit der Drohnen-Klasse C1 oder höher entsprechen. In Deutschland kann dieser Kompetenznachweis beim Luftfahrtbundesamt (LBA) online erworben werden. Nach dem Abschluss eines Online-Trainings, das aus mehreren Modulen besteht, kann die Online-Theorieprüfung abgelegt werden. Der Kompetenznachweis hat danach eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.
EU-Fernpiloten-Zeugnis A2
Für die Ausstellung eines Fernpiloten-Zeugnisses für den UAS-Betrieb in der Unterkategorie A2 muss der Fernpilot folgende Bedingungen in der angegebenen Reihenfolge erfüllen:
Inhaber eines EU-Kompetenznachweis A1 / A3
Abschluss eines praktischen Selbststudiums der Betriebsbedingungen für UAS der Unterkategorie A3
Erklärung über den Abschluss des praktischen Selbststudiums
Bestehen einer zusätzlichen Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt benannten Prüfstelle für Fernpiloten (PStF).
Die zusätzliche Theorieprüfung besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen aus insgesamt 3 Fachgebieten. Werden mindestens 75% der Prüfungsfragen richtig beantwortet, gilt die Prüfung als bestanden.
Eine Liste der vom Luftfahrt-Bundesamt benannten Prüfstellen finden sie hier: Liste der vom LBA benannten Prüfstellen für Fernpiloten
Drohnen Klassifizierung CE Kennzeichnung
Zukünftig müssen alle Drohnen eine CE Kennzeichnung aufweisen. Diese neue Drohnen Klassifizierung soll der Hersteller schon beim Kauf mitliefern und es soll innerhalb der EU schon auf der Verpackung ersichtlich sein. (Aktuell noch nicht von den Herstellern umgesetzt).
Drohnen CE Klassen
C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
C1: Drohnen von 250 bis unter 900 Gramm Abfluggewicht.
C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht.
C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht.
Versicherungspflicht für Drohnen
Für die Nutzung von Drohnen und anderen unbemannten Flugobjekten besteht seit dem Jahr 2005 in Deutschland eine Versicherungspflicht. Diese gilt unabhängig davon, ob eine Drohne privat oder gewerblich genutzt wird. Der Pilot der Drohne haftet für alle Schäden, die durch sein UAV oder Flugmodell verursacht werden.
GPS Verfügbarkeits
Auf der Seite von UAV Forecast können Sie genau sehen wie viele Satelliten bei Ihnen vor Ort zur welcher Urhzeit verfügbar sind und ob der Kp-Wert zu hoch ist, der auf die Erde trifft. Der Kp-Index misst die geomagnetische Störungen, die durch die Sonnenaktivitäten verursacht werden, auf einer Skala von 0 (wenig) bis 9 (sehr stark). Alles unter 3 oder 4 ist in der Regel sicher zum Fliegen. Je höher der Kp-Index ist, desto wahrscheinlicher ist es, das man bei der GPS Positionierung Probleme bekommen kann.
Bitte nicht mit GPS fliegen wenn eines der oberen Felder auf rot ist.
Bei gelber Anzeige ist erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich.
Bei grüner Anzeige ist alles OK